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Byzanz Drive
Inhaber: Batuhan Bakirdöven
Bienengartenstraße 11
69412 Eberbach
Deutschland
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E-Mail: info@byzanz-drive.de
Web: www.byzanz-drive.de
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Batuhan Bakirdöven, Bienengartenstraße 11, 69412 Eberbach
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7. Ihre Rechte
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9. SSL-/TLS-Verschlüsselung
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§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Byzanz Drive, Inhaber Batuhan Bakirdöven (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Auftraggebern über die Überführung von Fahrzeugen auf eigener Achse. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, soweit ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer überführt Fahrzeuge ausschließlich auf eigener Achse von einem vereinbarten Abhol- zu einem vereinbarten Zielort innerhalb Deutschlands. Transporte mit Anhänger oder Lkw sind nicht Gegenstand der Leistung.
Im vereinbarten Preis enthalten sind:
- Die Fahrzeugüberführung auf eigener Achse
- Ein Übergabeprotokoll mit Fotodokumentation
- Fahrzeugsauberkeit entsprechend dem Übernahmezustand
Nicht im Preis enthalten und nach Beleg oder Absprache zusätzlich berechnet werden:
- Rückreise des Fahrers, sofern im Angebot ausgewiesen; sie entfällt, wenn der Fahrer ein Fahrzeug zurückführt
- Expresszuschlag bei Aufträgen innerhalb von 24 Stunden (50 €, nach Verfügbarkeit)
- Wartezeit ab 30 Minuten, je angefangene Stunde 25 €
- Fahrzeugwäsche vor Übergabe (optional 25 €)
- Kraftstoff über den Übergabezustand hinaus (nach Beleg)
- Ladekosten bei Elektrofahrzeugen (nach Beleg)
- Mautgebühren bei Autobahnabschnitten im Ausland
- Parkgebühren am Zielort, sofern erforderlich
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
- Das Fahrzeug wird fahrbereit und ordnungsgemäß zugelassen zur Verfügung gestellt
- Es ist ausreichend Kraftstoff für die vereinbarte Strecke vorhanden
- Alle erforderlichen Fahrzeugpapiere sowie Haupt- und Zweitschlüssel werden übergeben
- Der bestehende Versicherungsschutz schließt die Überführung ein
- Vorhandene Schäden werden im Zustandsprotokoll festgehalten
§ 5 Zustandsprotokoll
Vor Übernahme wird ein Zustandsprotokoll mit Fotodokumentation erstellt. Beanstandungen zum Fahrzeugzustand sind spätestens bei Übergabe am Zielort schriftlich festzuhalten; spätere Reklamationen bezüglich bereits dokumentierter Mängel sind ausgeschlossen.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 7 Rücktritt und Stornierung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Bei Stornierung durch den Auftraggeber bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin fallen keine Gebühren an. Bei kurzfristiger Absage behält sich der Auftragnehmer vor, bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
§ 8 Datenschutz
Die im Rahmen des Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags verwendet. Es gilt die Datenschutzerklärung.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.